Hat mal wieder jemand auf Ihrem Parkfeld parkiert? Versperrt irgend jemand mit seinem Fahrzeug Ihre Ausfahrt? Ist Ihnen jemand im Strassenverkehr äusserst negativ aufgefallen? Sie suchen den Halter des Fahrzeuges? Dann müssen Sie das Autokennzeichen (die Autonummer) im Autoindex Schweiz abklären und so den Fahrzeughalter herausfinden.
Glücklicherweise kann man in der Schweiz in den meisten Kantonen die Kontrollschilder gleich selber online abklären. In der Schweiz darf der Name und die Adresse der Fahrzeughalter bekannt gegeben werden.
Hier finden Sie die einzelnen Autoindex Webseiten der verschiedenen Schweizer Kantone. Nicht alle Abfragen sind kostenlos. Jeder Kanton handhabt das ein wenig anders. Die Verantwortung liegt beim jeweiligen Strassenverkehrsamt.
Autoindex für Autokennzeichen Schweiz (CH)
AG Autokennzeichen
AG Aargau
pro Tag 5 kostenlose Abfragen
AI Autokennzeichen
AI Appenzell Innerrhoden
pro Abfrage CHF 1.00
AR Autokennzeichen
AR Appenzell Ausserrhoden
pro Abfrage CHF 1.00
BS Autokennzeichen
BS Basel-Stadt
pro Abfrage CHF 1.00
BL Autokennzeichen
BL Basel Landschaft
pro Abfrage CHF 1.00
BE Autokennzeichen
BE Bern
Nur SMS – pro Abfrage CHF 1.00
FR Autokennzeichen
FR Freiburg
kostenlose Abfragen
GE Autokennzeichen
GE Genf
Mind. CHF 10.00 pro Abfrage!
GL Autokennzeichen
GL Glarus
pro Abfrage CHF 1.00
GR Autokennzeichen
GR Graubünden
pro Abfrage CHF 1.00
JU Autokennzeichen
JU Jura
keine Online-Abfrage möglich
LU Autokennzeichen
LU Luzern
pro Tag 5 kostenlose Abfragen
NW Autokennzeichen
NW Nidwalden
pro Abfrage CHF 1.00
OW Autokennzeichen
OW Obwalden
pro Abfrage CHF 1.00
SG Autokennzeichen
SG St. Gallen
pro Abfrage CHF 1.00
SH Autokennzeichen
SH Schaffhausen
pro Tag 5 kostenlose Abfragen
SZ Autokennzeichen
SZ Schwyz
pro Abfrage CHF 1.00
SO Autokennzeichen
SO Solothurn
pro Abfrage CHF 1.00
TI Autokennzeichen
TI Tessin
kostenlose Abfragen
TG Autokennzeichen
TG Thurgau
pro Abfrage CHF 1.00
UR Autokennzeichen
UR Uri
pro Abfrage CHF 1.00
VD Autokennzeichen
VD Waadt
pro Tag 5 kostenlose Abfragen
VS Autokennzeichen
VS Wallis
kostenlose Abfragen
ZH Autokennzeichen
ZH Zürich
pro Abfrage CHF 1.00
ZG Autokennzeichen
ZG Zug
pro Tag 5 kostenlose Abfragen
Warum ist ein Autoindex in der Schweiz zulässig?
In der Schweiz ist ein öffentlicher Autoindex zulässig, da der Gesetzgeber will, dass ein Halter eines Autokennzeichens für jedermann identifizierbar ist. Die gesetzliche Grundlage dafür ist in Artikel 126 Absatz 1 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) verankert. Demnach dürfen Name und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes bekannt gegeben werden.
Der Autoindex wird dezentral von den Strassenverkehrsämtern der einzelnen Kantone verwaltet und ist in den meisten Kantonen online einsehbar, sofern der Halter keine Auskunftssperre beantragt hat. Ausgenommen von der öffentlichen Einsicht sind gesperrte, abgelaufene sowie gelöschte Autokennzeichen.
Die Offenlegung der Halterdaten soll die Identifizierung von Fahrzeugen und deren Besitzern ermöglichen, beispielsweise bei Unfällen oder Verkehrsdelikten. Allerdings haben Halter das Recht, ihre Autonummer für den öffentlichen Autoindex sperren zu lassen, um zusätzlichen Schutz der Privatsphäre, Schutz vor Belästigung oder Neugierde zu erhalten.
Der Gesetzgeber in der Schweiz will, dass ein Halter eines Autokennzeichens für jedermann identifizierbar ist. Diesbezüglich finden sich die gesetzlichen Grundlagen in der Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung, Art. 18. Demnach darf Name und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes bekannt gegeben werden.
Welche Daten sind im Autoindex der Schweiz verfügbar?
Im öffentlichen Autoindex der Schweiz sind folgende Daten zu Fahrzeugen und deren Haltern verfügbar:
- Kontrollschild/Autonummer
- Name und Adresse des Fahrzeughalters
Nicht enthalten sind weitere persönliche Daten wie Geburtsdatum, Führerausweisdaten oder Informationen zum Fahrzeug selbst.
Die Halterdaten sind in den meisten Kantonen online über den kantonalen Autoindex abrufbar, sofern das Kontrollschild nicht gesperrt, abgelaufen oder gelöscht ist. Einige Kantone erheben für Abfragen eine Gebühr von meist 1 CHF.
Der Autoindex wird dezentral von den Strassenverkehrsämtern der einzelnen Kantone verwaltet. Die Offenlegung der Halterdaten soll die Identifizierung von Fahrzeugen und deren Besitzern ermöglichen, beispielsweise bei Unfällen oder Verkehrsdelikten.
Halter haben jedoch das Recht, ihre Autonummer für den öffentlichen Autoindex sperren zu lassen, um zusätzlichen Schutz der Privatsphäre, vor Belästigung oder Neugierde zu erhalten. In diesem Fall sind die Daten für Privatpersonen nicht mehr online einsehbar, für Behörden und Versicherungen jedoch weiterhin zugänglich.
Gibt es Unterschiede bei der Nutzung des Autoindexes zwischen den Kantonen?
Ja, es gibt einige Unterschiede bei der Nutzung und Zugänglichkeit des Autoindexes zwischen den verschiedenen Kantonen in der Schweiz:
Online-Abfrage
- Die meisten Kantone bieten eine Online-Abfrage des Autoindexes an, einige wie Genf (GE) erlauben jedoch nur Abfragen mittels spezieller Formulare.
Gebühren
- Viele Kantone erheben eine Gebühr von meist 1 CHF pro Abfrage, Genf verlangt 10 CHF pro Formular. Nur noch wenige Kantone verlangen keine Gebühren. Dazu gehören AG, LU, SH, VD, ZG, ZH als auch TI und FR.
Abfrage-Limits
- Einige Kantone begrenzen die Anzahl der Abfragen pro 24 Stunden, beispielsweise auf maximal 3 (SG, TG) oder 5 Abfragen (GL, GR, SZ, UR).
SMS-Abfrage
- Neben der Online-Abfrage bieten manche Kantone wie BE, GL, GR, SZ, SG und TG auch einen SMS-Service für Halterabfragen an.
Gesperrte Kontrollschilder
- Gesperrte, deponierte oder abgelaufene Kontrollschilder sind in der Regel von der öffentlichen Einsicht ausgenommen.
Begründung für Abfrage
- Der Kanton Genf erlaubt Abfragen nur in begründeten Fällen, andere Kantone haben diese Einschränkung nicht.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Kantone zwar unterschiedliche Regelungen bezüglich Gebühren, Limiten und Zugangsmodalitäten zum Autoindex haben, die Grundprinzipien der Bekanntgabe der Halterdaten und der Sperrmöglichkeit jedoch überall gelten.
Wie kann man die Autonummer sperren?
Sie haben das Recht Ihre Autonummer für den Autoindex sperren zu lassen. Ihre Daten können dann durch private Personen nicht mehr online abgerufen werden. Für Behörden (z.B. Polizei) und Versicherungsgesellschaften sind die Daten aber nach wie vor zugänglich.
Die Sperrung Ihrer Autonummer erfolgt immer über das zuständige Strassenverkehrsamt und bedarf eines separaten Antrags. Zudem müssen Sie in den meisten Fällen begründen, weshalb Sie Ihr Kontrollschild sperren lassen wollen. Es gibt folgende mögliche Gründe:
- Zusätzlicher Schutz der Privatsphäre
- Schutz vor Belästigung
- Schutz vor Neugierde
Nachdem Sie das entsprechende Formular versendet haben, geht es ein paar Tage, bis die Sperrung aktiv ist. Das zuständige Strassenverkehrsamt wird Sie allerdings nicht darüber orientieren. Sie müssen selber überprüfen, ob die Sperre aktiv ist.