Autoindex Solothurn (SO) – viacar Autoindex Solothurn
Inhalt
Autokennzeichen des Kantons Solothurn kann man online oder per SMS abfragen. Am Telefon oder per Mail (auch zu den Schalteröffnungszeiten) werden keine Halterauskünfte erteilt.
Halterauskunft per SMS
Eine SMS mit Kontrollschild-Kürzel / Abstand / Kontrollschild an 939 senden (z.B. SO 1234). Als Antwort erhalten Sie die Halteradresse der eingetippten Autonummer als SMS zurück.
Es können mehr als 3 Anfragen pro Tag getätigt werden. Sie bezahlen für jede Anfrage Fr. 1.–.
Bitte beachten – neue AGB per SMS
➤ Seit dem 13.6.2014 erhält jeder, der Halterauskünfte per SMS einholt, eine einmalige Aufforderung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eAutoindex zu lesen (http://www.eautoindex.ch/agb) und diese einmalig mit einem SMS mit dem Inhalt “AGB” an die Nummer 939 zu bestätigen. Diese einmalige Bestätigung per SMS ist für Sie kostenlos.
Online Autoindex Kanton Solothurn
Auch der online Dienst von eautoindex.ch steht für Abfragen von solothurner Kontollschilder (SO) zur Verfügung. Zuerst muss aber auf eAutoindex.ch ein Account eröffnet werden. Eine online Abfrage kostet dann CHF 1.–
Link zum Autoindex Solothurn:
Link: Autoindex Solothurn
Link: Strassenverkehrsamt Kanton Solothurn
Anleitung: Autoindex per SMS nutzen
- SMS schreiben Beispiel [ SO 123456 ] Kanton-Leerschlag-Nummer
- SMS an 939 absenden
- Folge: Ein SMS für die AGB Bestätigung kommt zurück
- AGB bestätigen indem mit [AGB] geantwortet wird an 939
- Folge: Ein SMS kommt zurück mit Dank für die Bestätigung.
- Erst jetzt kann nochmals die Anfrage mit [ SO 123456 ] an 939 abgeschickt werden.
- Folge: Ein SMS vom Halter mit Adresse wird retourniert
Autonummer & Halterdaten im Kanton Solothurn sperren
Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Kanton Solothurn eingelöst haben und ein SO Kontrollschilder besitzen, können Sie Ihre Halterdaten und das Kontrollschild auf Gesuch per Formular sperren lassen.
In folgenden Fällen kann das Strassenverkehrsamt Solothurn Ihre Halterdaten aber trotzdem weitergeben:
- bei Unfällen gegenüber den Beteiligten und bei Halterwechsel gegenüber der neuen Halterin/dem neuen Halter (Art. 126 Abs. 2 Verkehrszulassungsverordnung; VZV);
- im Hinblick auf ein Verfahren (z.B. Strafanzeige wegen Missachtung eines privatrechtlichen Parkverbotes) gegenüber Personen, die ein zureichendes Interesse geltend machen können (Art. 126 Abs. 3 Verkehrszulassungsverordnung; VZV).
Link: Formular
Superkompliziert und Kundenunfreundlich
Guten Tag Herr Freytag
Das sehen wir genau so. Doch leider sind das die Spielregeln, die im Moment von den Strassenverkehrsämtern vorgelegt werden.
Freundliche Grüsse
Halterauskunft.ch
Frechheit …..dafür noch Geld zu verlangen!!
Freundlich ist der Aargau und andere ! (sind kostenlos!)
Ja, das sehen wir auch so. Es obliegt den Kantonen, bzw. den Strassenverkehrsämtern ob Gebühren fällig werden oder nicht.
Beste Grüsse
Webadmin
Ja, das kann ich nur bestätigen. Da waren wieder Beamte am Werk, denen Kundenzufriedenheit egal ist.
Beschreibung ist unvollständig. Nach der wie oben beschriebenen SMS erhält man zunächst die Mitteilung, eine weitere SMS an 939 (wieder 1.- ?!?) mit AGB sei nötig.
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
In der Tat ist es so, dass seit dem 13.6.2014 die AGB’s (http://www.eautoindex.ch/agb) akzeptiert werden müssen. Dies muss man einmalig erledigen und mit einem SMS mit dem Inhalt “AGB” an die Nummer 939 zu bestätigen.
Diese einmalige Bestätigung per SMS ist für Sie kostenlos.
Freundliche Grüsse
Team Halterauskunft.ch
Erstaunlicherweise geht das Prozedere im Kanton Fribourg online und kostenlos….gehört aber auch zur Schweiz?
Hallo
Auf der Homepage so.ch steht unter anderem :
https://so.ch/verwaltung/bau-und-justizdepartement/motorfahrzeugkontrolle/fahrzeuge/kontrollschilder/halterabfrage/
Sie können Name und Adresse des Halters eines Kontrollschildes (Personenwagen, Lieferwagen und Lastwagen) abfragen;
Wie sieht es aus mit Motorrädern ?
Es ist schlicht und einfach eine Katastrophe ! Es sollte für alle Schweizer/innen möglich sein in jedem Kanton der Schweiz gratis eine Halterauskunft kostenlos einzusehen. Wer sein Fahrzeug braucht muss auch zu seinem Fahrzeug stehen und das Suchen der Nummer akzeptieren !
Warum ist es möglich, die Halterdaten zu sperren? Wie kann man dann herausfinden, wem das Auto gehört?
Guten Tag
Aus Datenschutzgründen (informationelle Selbstbestimmungsrecht) hat jede Person das Recht, seine Daten zu sperren.
Je nach Kanton, können Sie ein entsprechendes ersuchen an das Strassenverkehrsamt stellen, wonach Ihnen Auskunft über die Halterdaten gegeben wird.
Je nach Interessengrad Ihrerseits erhalten Sie die Daten (oder auch nicht). Wenn sie beispielsweise in einen Unfall verwickelt sind, bekommen Sie die Daten.
Beste Grüsse
Habe heute eine SMS-Abfrage gemacht.
Die Abfrage, mittels “AGB” zu bestätigen, kam.
Die Halterauskunft, also die Antwort, nicht.
Schickte das Kennzeichen nochmals, keine Antwort.
Ob mich das wohl dennoch 1.- (oder sogar 2.-!) kosten wird…?
Schwach.
Ich habe bisher keine Anfrage getätigt fände es aber sinnvoll die Auto-Kennzeichen öffentlich für jedermann zu machen. Autofahrer würden sich zweimal überlegen ob sie Tiere und Menschen bedenkenlos terrorisieren können. Ausserdem sind Autofahrer im Auto ja bestens gegen Angreifer geschützt. – Die Telefonnummer zu veröffentlichen ist freiwillig, aber Telefone haben auch weitaus weniger Vernichtungspotential. MfG.