Autoindex AG (Aargau) Kontrollschilder

Autoindex Aargau AG AUtokennzeichen

Aargauer (AG) Kontrollschilder im Autoindex abklären und Autonummern online abfragen

Im Kanton Aargau kann man Kontrollschilder / Autokennzeichen im Autoindex kostenlos abklären. Das zuständige Strassenverkehrsamt Aargau bietet diese Möglichkeit online mit dem System viacar an. Das selbe System verwenden nebst dem Kanton Aargau die Kantone Luzern, Schaffhausen, Zug und Zürich.

Innerhalb von 24-Stunden darf man bis zu 5 Autokennzeichen kostenlos abrufen.

Link zum Autoindex AG (Aargau) Viacar

Link: Autoindex AG – Aargau

Link: Strassenverkehrsamt Kanton Aargau

Anleitung – Wie nutzt man den online Autoindex des Kantons Aargau?

Wie bereits oben beschrieben, kann man beim online Angebot des Kantons Aargau innert 24 Stunden 5 Autonummern kostenlos abfragen. Zunächst klicken Sie den Link zum Autoindex AG. Gehen Sie jetzt wie folgt vor:

Autoindex AG Anleitung Schritt 1
Schritt 1: Nummer im grau hinterlegten Feld muss in das leere Feld übertragen werden. Danach klick auf Login.
Autoindex AG - Anleitung Schritt 2
Schritt 2: Geben Sie nun die Nummer des gewünschten Kennzeichens in das Feld ein und klicken Sie auf suchen. Nun erscheint die Angabe über den Fahrzeughalter.

Das Prinzip ist ganz einfach:

  1. Die Webseite des Autoindex AG aufrufen
  2. Code in grau hinterlegtem Feld in das leere Feld übertragen und „Login“ klicken
  3. Gewünschte Autonummer in das leere Feld eingeben und mit Klick auf „Suchen“ den Aargauer Autoindex anfragen. -> 5 Abfragen innert 24h sind kostenlos!

Autonummer & Halterdaten im Kanton Aargau sperren

Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Kanton Aargau eingelöst haben und Aargauer Kontrollschilder besitzen, können Sie Ihre Halterdaten und das Kontrollschild online sperren lassen. So können Sie verhindern, dass private Personen Zugriff via Autoindex auf Ihre Daten haben. Für die Sperrung müssen Sie lediglich ein online Formular ausfüllen.

In folgenden Fällen kann das Strassenverkehrsamt Aargau Ihre Halterdaten aber trotzdem weitergeben:

  • bei Unfällen gegenüber den Beteiligten und bei Halterwechsel gegenüber der neuen Halterin/dem neuen Halter (Art. 126 Abs. 2 Verkehrszulassungsverordnung; VZV);
  • im Hinblick auf ein Verfahren (z.B. Strafanzeige wegen Missachtung eines privatrechtlichen Parkverbotes) gegenüber Personen, die ein zureichendes Interesse geltend machen können (Art. 126 Abs. 3 Verkehrszulassungsverordnung; VZV).

Link: Online Formular Halterdaten sperren

12 Gedanken zu „Autoindex AG (Aargau) Kontrollschilder“

  1. Guten morgen ich habe in arbeit gefahren un hinten mir eine blaue skuter mit dem schild ag x4x0 am rote ampel habe ich geschtopt und sie hatin meine auto gefahren und hinten gekrazt. Leider dad sie gar nicht geschtopt und weiter gefahren kann sie mir bitte helfen das blaue skuter zu finden
    Danke ihnen fur verschtendnis

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  2. Polizei hinter Hausecken und Gebüschen mit Radar Geräten hinterlistig verstecken , um die Polizei-Kasse aufzufüllen bringt der Verkehrssicherheit rein gar nichts,Polizei gehört auf die Strasse. Um den Verkehrsfluss zu beobachten und regeln.

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    • Guten Tag Herr Reimann

      Das hat schon was! Manchmal entsteht wirklich der Eindruck, dass die Polizei sehr viel Energie in die Überwachung des fliessenden Verkehrs investiert. Allerdings: Wenn man die Zahl der schwerverletzten und Toten im Strassenverkehr beachtet, lohnt sich der Aufwand offenbar eben schon.
      Es wäre sehr wünschenswert, wenn Polizei die Radarkasten dort aufstellen würde, wo es auch wirklich der Verkehrssicherheit dient und nicht dort, wo es für die Staatskasse gut ist.
      Danke für Ihren Kommentar!
      Freundliche Grüsse
      Webmaster Halterauskunft.ch

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  3. Darf überhaupt die Polizei von einem Privaten Grundstück aus welches nicht dem öffendlichen Verkehr dient, und zu 100% Privat benützt wird ,eine Radar-Kontrolle durchführen , Polizei Auto und Radarkästen auf diesem Privaten Grundstück aufstellen ,und erst noch den Privaten Grundstück Besitzer nicht mal Informieren oder um Erlaubnis fragen .Mindestens anfragen währe doch eine Ansdantssache, scheinbar haben einige Polizisten keinen Anstand besonders Polizei Unteres Fricktal Rheinfelden. Schade für die Ehrlichen Polizisten.

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    • Guten Tag Herr Reimann

      Wir verstehen Ihren Unmut. Radarkontrollen können nerven!
      Allerdings versucht die Polizei mit Radarkontrollen die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten. Dass dies manchmal nicht gelingt und dass die Polizei hin und wieder komisch Dinge macht (zumindest von aussen betrachtet) kann die Volksseele hin und wieder zum Kochen bringen.
      Zur Ihrer Frage. Die Polizei darf unserer Meinung nach nur dann Radarkontrollen ab einem privaten Grundstück durchführen, wenn der Besitzer das Einverständnis dazu gegeben hat. Es liegt an Ihnen, ob Sie diesbezüglich eine Beschwerde bei der betreffenden Behörde einlegen wollen.
      Trotzdem möchten wie erwähnen. dass die Polizei in der Schweiz einen sehr guten Job macht und dementsprechend ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung geniesst. Die Schweiz ist ein sicheres Land und die Schweizer Polizeikorps setzen alles daran, dass das so bleibt. Die absolute Mehrheit der Polizisten nehmen den Job sehr ernst und versuchen jeden Tag ihr Bestes zu geben. Dass dabei auch mal Fehler passieren, liegt wohl in der Natur der Sache. Und wenn Polizisten über das Wasser gehen könnten, gäbe es noch Leute die sagen würden: „Schaut mal, nicht mal schwimmen können sie!“

      Beste Grüsse
      Webadmin Halterauskunft.ch

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  4. wenn die Polizei ungefragt ein Privates Grundstück welches erst noch nicht mal dem öffentlichen Verkehr dient ,für eine Radar Kontrolle beschlagnahmt auch das benötigte Polizei Auto steht Stunden lange auf dem Privaten Parkfeld, so ist diese Radarkontrolle doch zu elimieren ( ungültig) oder was meinen Sie liebe leser? Einen Polizisten oder seinen Chef sollten doch den Anstand besitzen und den Privaten Grundstück besitzer vorgänig um erlaubnis Fragen.!!

    Antworten
  5. wenn die Polizei ungefragt ein Privates Grundstück welches erst noch nicht mal dem öffentlichen Verkehr dient ,für eine Radar Kontrolle beschlagnahmt auch das benötigte Polizei Auto steht Stunden lange und ohne Bewilligung des Grundstückbesitzers auf dem Privaten Parkfeld, so ist diese Radarkontrolle doch zu elimieren ( ungültig) oder was meinen Sie liebe leser? Einen Polizisten oder seinen Chef sollten doch den Anstand besitzen und den Privaten Grundstück besitzer vorgänig um erlaubnis Fragen.!! Zudem sollten Sie auch wissen das die Polizei auf Privatem Gelände keine Busen Schreiben darf.!!

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