Autoindex VD (Waadt)

Im Kanton Waadt (Vaudoise) kann man Kontrollschilder / Autokennzeichen im Autoindex kostenlos anfragen. Das zuständige Strassenverkehrsamt Waadt bietet diese Möglichkeit online mit dem System viacar an. Das selbe System verwenden nebst dem Kanton Aargau die Kantone Luzern, Schaffhausen, Zug und Zürich.

Innerhalb von 24 Stunden können bis zu 5 Kfz-Kennzeichen kostenlos im Autoindex abgefragt werden.

Link zum Autoindex VD (Waadt) Viacar

LinkAutoindex VD

Waadt VD
Autoindex für VD-Kennzeichen

Anleitung – Wie nutzt man den online Autoindex des Kantons Waadt?

Wie bereits oben beschrieben, kann man beim online Angebot des Kantons Waadt innert 24 Stunden 5 Autonummern kostenlos abfragen. Zunächst klicken Sie den Link zum Autoindex AG.

Gehen Sie jetzt wie folgt vor:

Autoindex VD Anleitung Schritt 1
Schritt 1: Nummer im grau hinterlegten Feld muss in das leere Feld übertragen werden. Danach klick auf Login.
Autoindex VD - Anleitung Schritt 2
Schritt 2: Geben Sie nun die Nummer des gewünschten Kennzeichens in das Feld ein und klicken Sie auf suchen. Nun erscheint die Angabe über den Fahrzeughalter.

Das Prinzip ist ganz einfach:

  1. Die Webseite des Autoindex VD aufrufen
  2. Code in grau hinterlegtem Feld in das leere Feld übertragen und “Login” klicken
  3. Gewünschte Autonummer in das leere Feld eingeben und mit Klick auf “Suchen” den Waadter Autoindex anfragen. -> 5 Abfragen innert 24h sind kostenlos!

Autonummer & Halterdaten im Kanton Waadt sperren

Gemäss Art. 89g Abs. 5 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) können Sie die Sperrung des Kontrollschilds kostenlos und voraussetzungslos beim Strassenverkehrsamt Waadt beantragen.

Link: Kontrollschild sperren

In folgenden Fällen kann das Strassenverkehrsamt Waadt Ihre Halterdaten aber trotzdem weitergeben:

  • bei Unfällen gegenüber den Beteiligten und bei Halterwechsel gegenüber der neuen Halterin/dem neuen Halter (Art. 126 Abs. 2 Verkehrszulassungsverordnung; VZV);
  • im Hinblick auf ein Verfahren (z.B. Strafanzeige wegen Missachtung eines privatrechtlichen Parkverbotes) gegenüber Personen, die ein zureichendes Interesse geltend machen können (Art. 126 Abs. 3 Verkehrszulassungsverordnung; VZV).

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